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BürgerBus-Verein Rheinberg – Mehr Mobilität für alle. Von Bürgern für Bürger.


Informationen und FAQs rund um den Bürgerbus Rheinberg

Die häufigsten Fragen, die uns zum Bürgerbus gestellt werden, wollen wir hier beantworten. Sprechen Sie uns auch weiterhin an, geben Sie uns Anregungen und teilen Sie uns Ihre Ideen mit.


Träger des Projektes ist nach Vorgabe des Landes NRW immer ein Bürgerbusverein, hier der Bürgerbus-Verein Rheinberg e.V., der für den Fahrbetrieb durch ehrenamtliche Mitglieder zu sorgen hat. Die Kosten für die Beschaffung und den Ausbau des Busses tragen das Land und der Kreis Wesel, eine jährliche Organisationskostenpauschale für die Vereinsarbeit zahlt ebenfalls das Land.

Ein solches Projekt kann nur gelingen, wenn die drei Beteiligten, Stadt, Verkehrsunternehmen und Verein, Hand in Hand arbeiten. Dabei sind die Aufgaben klar vorgegeben.



1. Kennenlerngespräch: Hierbei werden alle wesentlichen Fragen rund um das Thema Bürgerbus besprochen. Nach einer beidseitig positiven Entscheidung folgen:

2. Untersuchung bei einem Arbeitsmediziner; neben einem allgemeinen Gesundheitscheck findet ein ausführlicher Sehtest statt;

3. Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses (das übernimmt mit der entspr. Vollmacht der Verein);

4. Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis; hierfür werden Kopien des Führerscheins und des Personalausweises benötigt. Ist noch kein Führerschein im Checkkartenformat vorhanden, wird ein solcher ebenfalls beantragt (aktuelles Passfoto). Die jeweiligen Beantragungen übernimmt der Verein;

5. In der Zeit bis zur Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt die Einweisung in die theoretischen und praktischen Bereiche der Tätigkeit als Fahrer*in. Hierzu zählen die gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften sowie der Umgang mit dem Bus und der Handhabung während des Linienverkehrs. Diesen Teil übernimmt ein Beauftragter des Vereins;

6. Sobald die Ausbildung angeschlossen ist und die Fahrerlaubnis vorliegt, erfolgt eine Abnahme durch die NIAG.


Sämtliche Kosten für die Untersuchung und Fahrerlaubnis übernimmt der Bürgerbusverein.

Alle Bürgerbushaltestellen haben oben neben der Anzeige, welche Linien dort halten, ein kleines b. Das ist unser Zeichen. Die ausgehängten Fahrpläne tragen das Erkennungszeichen BRB.

In der Planungsphase hatte die Stadt Rheinberg ein Unternehmen beauftragt, die Situation des öffentlichen Nahverkehrs in Rheinberg zu analysieren. Es stellte sich heraus, dass nicht alle Gebiete der Stadt gleich gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt sind. Deshalb wurden die jetzige Linienführung und der jetzige Fahrplan so gestaltet.

Ebenso wie bei anderen öffentlichen Verkehrsmitteln kann ein Wechsel des Fahrplans auch beim Bürgerbus nötig werden. Deshalb sammelt der Bürgerbus-Verein alle Anregungen und berät über notwendige Änderungen.

Nein! Wir unterliegen den gleichen Bedingungen wie z. B. die NIAG auch: Alle Änderungen müssen von der Bezirksregierung genehmigt werden.

Bürgerbusse haben einen so genannten Inseltarif, das heißt, dass unsere Fahrgäste weniger für die Beförderung zahlen müssen, als im übrigen öffentlichen Nahverkehr. Allerdings dürfen wir keine anderen Tickets oder Fahrscheine anerkennen.

Der Bürgerbus gilt als „PKW im Linienverkehr“. Deshalb gelten die Bedingungen, die Sie von Ihrem PKW her kennen. Wir dürfen max. 8 Personen befördern, und alle Fahrgäste müssen sich anschnallen. Für Kinder stehen 2 Kindersitze zur Verfügung, weil sie während der Fahrt nicht im Kinderwagen sitzen bleiben dürfen. Werden Schwerbehinderte kostenfrei befördert? Ja! Bei Vorlage des entsprechenden Ausweises mit dem Beiblatt müssen die Fahrgäste nicht bezahlen. Das gilt auch für Begleiter, wenn der Ausweis das Merkzeichen „B“ trägt.

Alle Fahrerinnen und Fahrer des Bürgerbusses fahren ehrenamtlich. Sie erhalten keine Vergütung, eigene Kosten werden nicht erstattet. Mit unseren Fahrer*innen können wir die Fahrten von Montag bis Freitag sichern, nicht aber am Wochenende.

Sie können Mitglied im Verein werden und einen selbst bestimmten Beitrag zahlen. Die größte Unterstützung wäre die Bereitschaft, als Fahrerin oder Fahrer mitzumachen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Interesse an dieser anspruchsvollen und tollen Tätigkeit haben. Dann können alle Details besprochen werden.

Nein! Der Bus ist vom Land NRW und vom Kreis Wesel angeschafft und finanziert worden. Daran hat sich die Stadt Rheinberg nicht beteiligen müssen. Personalkosten für die Fahrerinnen und Fahrer entstehen ebenfalls nicht. Die Unterhaltungskosten des Busses und die eingenommenen Fahrgelder werden am Ende des Jahres gegengerechnet. Sollte sich dann ein Defizit ergeben, so ist dieses von der Stadt zu tragen. Weitere Kosten kommen auf die Stadt nicht zu.